Kauf
Der Kauf von Hardware, Software und weiteren Digitalisierungslösungen hat den Vorteil, dass Sie direkt Eigentümer des Wirtschaftsgutes werden und durch dessen Aktivierung die Möglichkeit – abhängig vom Nettoanschaffungswert – die Aufwände sofort über mittels Abschreibung auf die steuerliche Nutzungsdauer gewinnmindernd anzusetzen.
Nachfolgender Tabelle können Sie hierzu die aktuellen Regelungen für die steuerliche Behandlung bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern entnehmen:
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Einlagewert ohne Umsatzsteuer | Regelung für Steuerpflichtige der Gewinneinkunftsarten |
bis 250 EUR | 1) Sofortabschreibung, ohne Verzeichnis |
zwischen 250,01 EUR und 800 EUR | 2) Sofortabschreibung mit Verzeichnis oder Poolabschreibung |
zwischen 800,01 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR | 3) Poolabschreibung oder Regelabschreibung |
über 1.000 EUR | 4) aktivieren |
Gerne beschaffen wir Ihnen die gewünschten Lösungskomponenten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein attraktives Angebot zu unterbreiten.