Kauf

Der Kauf von Hardware, Software und weiteren Digitalisierungslösungen hat den Vorteil, dass Sie direkt Eigentümer des Wirtschaftsgutes werden und durch dessen Aktivierung die Möglichkeit – abhängig vom Nettoanschaffungswert – die Aufwände sofort über mittels Abschreibung auf die steuerliche Nutzungsdauer gewinnmindernd anzusetzen.

Nachfolgender Tabelle können Sie hierzu die aktuellen Regelungen für die steuerliche Behandlung bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern entnehmen:

Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Einlagewert ohne Umsatzsteuer Regelung für Steuerpflichtige der Gewinneinkunftsarten
bis 250 EUR 1) Sofortabschreibung, ohne Verzeichnis
zwischen 250,01 EUR und 800 EUR 2) Sofortabschreibung mit Verzeichnis oder Poolabschreibung
zwischen 800,01 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR 3) Poolabschreibung oder Regelabschreibung
über 1.000 EUR 4) aktivieren

Gerne beschaffen wir Ihnen die gewünschten Lösungskomponenten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein attraktives Angebot zu unterbreiten.